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Abzugsfähigkeit von Lehrgangskosten mit privater Mitveranlassung

SteuerrechtMag. Bernhard RennerRdW 2008/749RdW 2008, 804 Heft 12 v. 16.12.2008

Bildungsaufwendungen, die sowohl einen beruflichen als auch einen privaten Anknüpfungspunkt haben, werden von der Finanzverwaltung idR nicht als abzugsfähig angesehen. Einen Lehrgang, der der Persönlichkeitsentwicklung dient, hat der BFH jedoch unter bestimmten Voraussetzungen als abzugsfähig angesehen11Urteil vom 28. 8. 2008, VI R 35/05..

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