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VwGH: Preisermäßigungen für ausgeschiedene Gemeinderäte steuerpflichtig nach § 29 Z 4 EStG

SteuerrechtRdW 2008/748RdW 2008, 803 Heft 12 v. 16.12.2008

Gewährt die Gemeinde ausgeschiedenen Gemeinderatsmitgliedern eine Ermäßigung beim Strompreis des Elektrizitätswerks, ist der Vorteil einkommensteuerpflichtig.

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