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Ausnahme von Ferialarbeitern vom Geltungsbereich eines KollV

Arbeitsrecht JudikaturKollektivvertragsrechtRdW 2008/739RdW 2008, 796 Heft 12 v. 16.12.2008

ArbVG § 2

DBO-Privatbahnen: § 1 Abs 4

Aufgrund der Besonderheiten eines Beschäftigungsverhältnisses als Ferialarbeiter gegenüber den "normalen" Dienstverhältnissen - wie zB die zwangsläufig kurze Dauer, die geringere Effizienz der Arbeitsleistung, die Notwendigkeit einer Einschulung -, ist es nicht unsachlich und somit zulässig, Ferialarbeiter vom Geltungsbereich eines KollV (hier: Dienst- und Besoldungsordnung für die Bediensteten der österreichischen Privatbahnen) auszunehmen.

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