StDrG: § 2 Abs 2, §§ 7, 8 Abs 3
Die "Wiener Zeitung" und das "Amtsblatt zur Wiener Zeitung" bilden eine Einheit; die Finanzierung der "Wiener Zeitung" unter Einschluss des Amtsblatts sowohl durch den Verkauf der Tageszeitung als auch durch die Einnahmen aus Einschaltungen im Amtsblatt ist weder verfassungsrechtlich noch wettbwerbsrechtlich noch nach dem gemeinschaftsrechtlichen Beihilfenrecht zu beanstanden.