Erste Rsp zur Frage, ob der geschädigte Mieter, den vertraglich die Instandsetzungspflicht trifft, vom Vermieter die Abtretung jener Ansprüche verlangen kann, die diesem gegen den Versicherer zustehen
ABGB §§ 1090 ff, 1392
Wird das Bestandobjekt durch einen Sturm und infolgedessen durch Wassereinttritt beschädigt, hat der Bestandnehmer - auch wenn das versicherte Risiko kraft Vereinbarung vom Bestandgeber auf den Bestandnehmer überwälzt worden ist - ohne entsprechende rechtsgeschäftliche Erklärung kein direktes Klagerecht gegen den Versicherer des Bestandgebers (hier: Feuer-, Leitungswasser- und Sturmschadenversicherung).