vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Rechtsschutzversicherung: Ansprüche auf Einhaltung einer Gewinnzusage nach § 5j KSchG - Deckungsschutz nach den ARB 2002

Wirtschaftsrecht JudikaturVersicherungsrechtRdW 2008/728RdW 2008, 783 Heft 12 v. 16.12.2008

Erste Rsp zur Frage, ob für Ansprüche auf Einhaltung einer Gewinnzusage nach § 5j KSchG Deckungsschutz nach den ARB 2002 besteht

KSchG § 5j

Der Erfüllungsanspruch nach § 5j KSchG (Einklagbarkeit von Gewinnzusagen) wurzelt seiner Rechtsnatur nach nicht in einem schuldrechtlichen Vertrag zwischen dem Verbraucher und dem Unternehmer, sondern (allenfalls) nur in einer (gesetzlich konstruierten) einseitigen schuldrechtlichen Verpflichtung des Unternehmers. Eine strenge juristisch-dogmatische Einordnung von Gewinnansprüchen nach § 5j KSchG führt zum Ergebnis, dass mit der Verfolgung eines derartigen Erfüllungsanspruchs kein erlittener Vermögensschaden geltend macht wird und § 5j KSchG keine gesetzliche Haftpflichtbestimmung privatrechtlichen Inhalts bildet. Die von jedem Schadenseintritt und auch von jedem Vertrauen des Verbrauchers auf den Inhalt der Gewinnzusage unabhängige Normierung dieses Erfüllungsanspruchs lässt es auch nicht zu, diesen als Anspruch aus der Verletzung vorvertraglicher Pflichten anzusehen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte