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VwGH: Aufgabe des fortgesetzten Delikts auch im Finanzstrafrecht

SteuerrechtRdW 2008/692RdW 2008, 749 Heft 11 v. 17.11.2008

Vor dem Hintergrund der Novellierung des § 38 Abs 1 FinStrG (erhöhte Strafdrohung bei Gewerblichkeit der Abgabenhinterziehung) hat nach dem OGH nunmehr wohl auch der VwGH die Rechtsfigur des fortgesetzten Delikts (schlüssig) aufgegeben.

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