In einem jüngst ergangenen Erk hat der VwGH präzisiert, was unter einem Kleinbus iSd Erlasses des BMF AÖFV 330/1987 zu verstehen ist. Nur ein solcher Kleinbus ist vom Vorsteuerausschluss für Pkw nach § 12 Abs 2 Z 2 UStG ausgenommen.
Kleinbusse sind vom Vorsteuerausschluss für Pkw und Kombi nach § 12 Abs 2 Z 2 lit b UStG nicht erfasst. Naturgemäß besteht daher Streit über die Grenze zwischen Kleinbus und Pkw.