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Änderung oder Aufhebung von Beschränkungen oder Auflagen nach § 12 Abs 3 KartG 2005 - keine Gerichtsgebühr

Wirtschaftsrecht JudikaturWettbewerbsrechtRdW 2008/669RdW 2008, 716 Heft 11 v. 17.11.2008

KartG §§ 11, 12 Abs 3, § 50 Z 1

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