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Beteiligung an einem fremden Vertragsbruch

Wirtschaftsrecht JudikaturWettbewerbsrechtRdW 2008/668RdW 2008, 715 Heft 11 v. 17.11.2008

UWG § 1

Das Verleiten zum Vertragsbruch verstieß zwar gegen § 1 UWG idF vor der Novelle 2007, das bloße Ausnutzen aber nur dann, wenn der Dritte den Vertragsbruch bewusst förderte oder sonst aktiv dazu beitrug. Ein tragfähiger Grund, weshalb diese Fallgruppe nach § 1 UWG in der nun geltenden Fassung anders zu beurteilen wäre, wird im Revisionsrekurs nicht aufgezeigt.

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