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Subüberlassung von Arbeitskräfte ist zulässig

Info aktuellArbeits- und SteuerrechtRdW 2008/642RdW 2008, 694 Heft 11 v. 17.11.2008

Auch wenn die Subüberlassung von Arbeitskräften - dh die Überlassung an einen "Beschäftiger", der die Arbeitskraft nicht (direkt) in seinem eigenen Betrieb einsetzt, sondern an einen zweiten Beschäftiger weiterüberlässt - im AÜG gesetzlich nicht geregelt ist, ist sie zulässig. Bei der Subüberlassung tragen sowohl der Überlasser als auch der Erstbeschäftiger alle AG-Pflichten, der Erstbeschäftiger ist auch als Beschäftiger anzusehen (Duplizität der Pflichten).

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