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Klagseinschränkung auf Kosten im Berufungsverfahren

Wirtschaftsrecht_JudikaturVerfahrensrechtRdW 2007/577RdW 2007, 540 Heft 9 v. 17.9.2007

ZPO §§ 235, 483 Abs 3

Während des Berufungsverfahrens ist eine Klagseinschränkung auf Kosten jedenfalls dann zulässig, wenn es zu einer der Beweisergänzung dienenden mündlichen Berufungsverhandlung kommt.

OGH 27. 2. 2007, 1 Ob 205/06p

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