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Zwangsversteigerung - bei EU-Bürger ist keine grundverkehrsbehördliche Bestätigung erforderlich

Wirtschaftsrecht_JudikaturExekutionsrechtRdW 2007/575RdW 2007, 539 Heft 9 v. 17.9.2007

EO § 180 Abs 4, § 183 Abs 1

Wr AusländergrunderwerbsG: § 5

Das in § 5 Abs 4 Wr AusländergrunderwerbsG vorgesehene Erfordernis, als EU-Bürger eine „Negativbestätigung“ der Grundverkehrsbehörde über die Ausnahme von der Genehmigungspflicht einzuholen, ist wegen Verstoßes gegen EU-Primärrecht nicht anwendbar.

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