In zwei aktuellen Fällen hat der OGH interessante Fragen iZm Betriebsübergang beantwortet:
• Der ex-lege-Übergang der Dienstverhältnisse kann dadurch vermieden werden, dass die Arbeitsverhältnisse zum Veräußerer aufrecht erhalten werden und dieser die AN des übergegangenen Betriebs dem Erwerber überlässt. Voraussetzung ist, dass die betroffenen AN dieser Konstruktion zustimmen und sie für diese günstiger ist. OGH 25. 6. 2007, 9 ObA 125/06g.