Genehmigung des Übereinkommens über den Beitritt von Tschechien, Estland, Zypern, Lettland, Litauen, Ungarn, Malta, Polen, Slowenien und der Slowakei zu dem am 19. 6. 1980 in Rom zur Unterzeichnung aufgelegten Übereinkommen über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht sowie zu dem Ersten und dem Zweiten Protokoll über die Auslegung des Übereinkommens durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften. Das Beitrittsübereinkommen ist rückwirkend mit 1. 11. 2006 in Kraft getreten. BGBl III 2007/84.