UStG § 6 Abs 1 Z 16
UStR: Rz 889
Der Begriff der Vermietung und Verpachtung von Grundstücken erstreckt sich nicht auf den Fall, dass der Eigentümer eines Grundstücks einem anderen die Berechtigung zur Ausübung der Fischerei gegen Entgelt in Form eines für die Dauer von 10 Jahren abgeschlossenen Pachtvertrages einräumt, wenn sich der Eigentümer vorbehält, das Grundstück auch selbst zu gebrauchen oder anderen diesen Gebrauch zu erlauben. Die Steuerbefreiung des § 6 Abs 1 Z 16 UStG kommt somit nicht zum Tragen.