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Vorkaufsrecht für alle Veräußerungsarten - gesetzliche Erbfolge kein Vorkaufsfall

WirtschaftsrechtJudikatur SchuldrechtRdW 2007/483RdW 2007, 468 Heft 8 v. 15.8.2007

ABGB §§ 1073, 1078

GBG §§ 124, 126 Abs 2

Auch das iSd § 1078 ABGB über den Verkauf hinaus auf alle Veräußerungsarten ausgedehnte Vorkaufsrecht erfasst nur rechtsgeschäftliche und allenfalls letztwillige Verfügungen des Verpflichteten; der Eigentumsübergang im Weg der gesetzlichen Erbfolge löst den Vorkaufsfall nicht aus.

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