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Verlag haftet nur ausnahmsweise für inhaltliche Fehler seiner Druckwerke

WirtschaftsrechtJudikatur SchuldrechtRdW 2007/480RdW 2007, 467 Heft 8 v. 15.8.2007

ABGB §§ 1172, 1295 Abs 1

PHG § 1 Abs 1, § 5

Ob ein Verlag für inhaltliche Fehler seiner Druckwerke im Rahmen der Produkthaftung einzustehen hat, bleibt offen; Produkthaftung kommt jedenfalls nur für Körper- oder Sachschäden, nicht jedoch für reine Vermögensschäden in Betracht (wie hier: Kosten durch einen Prozessverlust, der auf einen Fehler in einer Fristentabelle des „Österreichischen Juristenkalenders“ zurückzuführen ist).

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