Sowohl bei der prämienbegünstigten Pensionsvorsorge als auch der prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge handelt es sich um von der öffentlichen Hand geförderte Formen der Altersvorsorge. Ziel des Gesetzgebers war es, durch steuerliche Anreize die private Pensionsvorsorge bei gleichzeitiger Entlastung des staatlichen Pensionssystems zu stärken. Der Gesetzgeber hat dabei aber die in der Praxis auftretenden Komplikationen im Konkurs des Versicherungsnehmers nicht bedacht, welche im Folgenden kurz dargestellt werden sollen.