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Abfertigung bei Restrukturierungsmaßnahmen

Judikatur SteuerrechtRdW 2007/457RdW 2007, 450 Heft 7 v. 19.7.2007

EStG § 67 Abs 8 lit f

Die begünstigte Versteuerung mit dem Hälftesteuersatz umfasst lediglich die im Rahmen eines Sozialplanes ausbezahlten Beträge; als Sozialplan ist dabei zumindest eine Betriebsvereinbarung zu verstehen, sodass außerhalb einer solchen (erzwingbaren) Betriebsvereinbarung gewährte Sonderabfertigungen nicht in die begünstigte Besteuerung mit einzubeziehen sind.

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