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Verdeckte Ausschüttung - Dienstnehmerdarlehen

Judikatur SteuerrechtRdW 2007/458RdW 2007, 451 Heft 7 v. 19.7.2007

KStG § 8 Abs 2

Wird dem Prokuristen einer GmbH, der zugleich auch Ehemann der zu 99 % beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführerin ist, ein Dienstnehmerdarlehen in Höhe von 1 Mio S gewährt, und können weder schriftliche Unterlagen, Sicherheiten noch Zinszahlungen im Prüfungszeitraum vorgewiesen werden, so kann in der Bezahlung der Geldmittel zu Recht eine verdeckte Gewinnausschüttung erblickt werden.

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