KStG § 8 Abs 2
Wird dem Prokuristen einer GmbH, der zugleich auch Ehemann der zu 99 % beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführerin ist, ein Dienstnehmerdarlehen in Höhe von 1 Mio S gewährt, und können weder schriftliche Unterlagen, Sicherheiten noch Zinszahlungen im Prüfungszeitraum vorgewiesen werden, so kann in der Bezahlung der Geldmittel zu Recht eine verdeckte Gewinnausschüttung erblickt werden.