Nach der Judikatur des EuGH ist die Lieferung einer Ware auf Ziel oder die Ratentilgung des Kaufpreises als steuerfreier Kredit zu behandeln. Gleichzeitig versagt der EuGH in all jenen Fällen, in denen der zinspflichtige Zahlungsaufschub nur bis zur Lieferung erfolgt, die steuerfreie Einräumung eines Kredites. Dieser Widerspruch in ein und derselben Entscheidung lässt sich mit dem System der MWSt nicht vereinbaren.