Bei Vollamortisationsverträgen ist es branchenüblich, dass der Leasingnehmer am Ende der Leasinglaufzeit das Leasingobjekt zu einem bloßen Anerkennungspreis kauft. Dieser Umstand berechtigt das Leasingunternehmen nicht zu einer Rückstellungsbildung.
Bei Vollamortisationsverträgen ist es branchenüblich, dass der Leasingnehmer am Ende der Leasinglaufzeit das Leasingobjekt zu einem bloßen Anerkennungspreis kauft. Dieser Umstand berechtigt das Leasingunternehmen nicht zu einer Rückstellungsbildung.