ASVG § 3 Abs 3
IESG § 1 Abs 1
Unterliegt das Dienstverhältnis eines in Liechtenstein bei einem liechtensteinischen Arbeitgeber beschäftigten österreichischen Grenzgängers der gesetzlichen Sozialversicherungspflicht in Liechtenstein, gilt der Arbeitnehmer trotz seines Wohnsitzes in Österreich nicht als im Inland beschäftigt und hat im Konkurs seines Arbeitgebers keinen Anspruch auf Insolvenz-Ausfallgeld nach dem ESG.