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Probleme des Diskriminierungsschutzes behinderter Arbeitnehmer

ArbeitsrechtMag. Andreas GerhartlRdW 2007/429RdW 2007, 416 Heft 7 v. 19.7.2007

Mit BGBl 2005/82 wurde - in Umsetzung der Richtlinie 2000/78/EG in Bezug auf das diskriminierungsgeschützte Merkmal der Behinderung - (unter anderem) das BEinstG novelliert. Die Änderungen traten gem § 25 Abs 10 BEinstG per 1. 1. 2006 in Kraft und werfen mE eine Reihe von Problemen auf. Auf manche dieser (mE grundsätzlichen) Fragen wird im vorliegenden Beitrag eingegangen. Dabei wird der Schwerpunkt auf Fragen gelegt, die sich speziell zum Schutzbereich „Behinderung“ ergeben und bei den anderen diskriminierungsgeschützten Merkmalen (Geschlecht, Alter, Religion, Weltanschauung, sexuelle Orientierung, ethnische Zugehörigkeit) nicht oder nicht in dieser Ausprägung zutage treten1)1)Einen Gesamtüberblick über die „neuen“ diskriminierungsgeschützen Merkmale und Fragen, die sich daraus ergeben, bieten Krejci, Antidiskriminierung, Privatautonomie und Arbeitnehmerschutz, DRdA 2005, 502; Sturm/Körber in Mazal/Risak, Das Arbeitsrecht, Kap VIII; sowie - überblicksmäßig - Reissner, Das neue Gleichbehandlungsrecht, JAP 2005/2006, 30; und Majoros, ARD 5732/7/2006. In diesen Beiträgen wird auch kurz auf das Merkmal „Behinderung“ eingegangen. Ausführlich zur Behinderung Brodil, Differenzierung nach Behinderungen, in Tomandl/Schrammel (Hrsg), Arbeitsrechtliche Diskriminierungsverbote, 63; und in Rebhahn(Hrsg), GlBG, 681; sowie Schrank/Tomandl, Ausgewähltes zum neuen Behindertenschutz, ZAS 2006, 200..

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