ABGB §§ 6, 9
GmbHG § 4
Eine rechtlich vorgeschriebene Methode der Bewertung von Handelsunternehmen - von deren Wert bei der Bewertung eines Geschäftsanteils ausgegangen werden muss - gibt es nicht. Die richtige Methode zu ermitteln, ist ein Problem der Betriebswirtschaftslehre; doch muss das von ihr gewählte System der vom Gericht gestellten Aufgabe adäquat sein. Eine erhebliche Rechtsfrage liegt nur dann vor, wenn eine grundsätzlich inadäquate Methode angewandt wurde oder im Einzelfall eine dem Rechtsbereich zuzuordnende unrichtige Beurteilung vorliegt.