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Altersteilzeit: Abgeltung eines während der fiktiven Kündigungsfrist entstandenen Zeitausgleichsanspruchs

Info aktuellArbeits- und SteuerrechtRdW 2007/399RdW 2007, 390 Heft 7 v. 19.7.2007

Dem sich in Altersteilzeit befindlichen Arbeitnehmer, der wegen seines berechtigten vorzeitigen Austritts gem § 25 KO das in der Vollarbeitsphase erworbene Zeitguthaben nicht mehr in der Freizeitphase verbrauchen kann, gebührt dessen Abgeltung auch für die Zeit der „fiktiven Kündigungsfrist“ durch Einbeziehung in die Kündigungsentschädigung nach § 29 AngG, hätte er doch in der Kündigungsfrist ebenfalls voll gearbeitet und damit (weiteres) Zeitguthaben erworben.

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