Diese Verordnung der FMA gilt für Verträge der Krankenversicherung, die nach ihren Versicherungsbedingungen eine Gewinnbeteiligung vorsehen (gewinnberechtigte Krankenversicherungsverträge). Darunter fallen auch Verträge, die eine vom wirtschaftlichen Ergebnis des Versicherungsunternehmens abhängige Prämienrückerstattung vorsehen.