EStG: § 37 Abs 1 und Abs 4 idF vor BGBl I 2003/71
EG: Art 57 Abs 1
Die Bestimmungen über die Kapitalverkehrsfreiheit (Art 56 ff EG) stehen einer am 31. 12. 1993 bestehenden nationalen Regelung nicht entgegen, wonach Dividenden aus inländischen Aktien mit einem Steuersatz in Höhe der Hälfte des auf das gesamte Einkommen entfallenden Durchschnittssteuersatzes versteuert werden, während Dividenden von einer in einem Drittstaat ansässigen Aktiengesellschaft, an der der Steuerpflichtige zu 2/3 beteiligt ist, stets mit dem normalen Einkommensteuersatz versteuert werden.