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Sicherungszession - Wahlfreiheit zwischen Buchvermerk und Schuldnerverständigung

JudikaturSchuldrechtRdW 2007/361RdW 2007, 338 Heft 6 v. 15.6.2007

ABGB §§ 452, 1392

KO idF vor 1. 7. 2010 §§ 11, 24 Abs 1, § 46 Abs 1 Z 5

Alternativ zum Buchvermerk ist auch die Drittschuldnerverständigung ein wirksamer Publizitätsakt für die Sicherungszession von (Buch-)Forderungen. Auch die Abtretung künftiger Mietzinsforderungen aus einem bestehenden Mietverhältnis ist aufgrund der Vorausverständigung des Mieters wirksam.

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