ABGB §§ 452, 1392
KO idF vor 1. 7. 2010 §§ 11, 24 Abs 1, § 46 Abs 1 Z 5
Alternativ zum Buchvermerk ist auch die Drittschuldnerverständigung ein wirksamer Publizitätsakt für die Sicherungszession von (Buch-)Forderungen. Auch die Abtretung künftiger Mietzinsforderungen aus einem bestehenden Mietverhältnis ist aufgrund der Vorausverständigung des Mieters wirksam.