Eurer Majestät verdanken die Deutschen Provinzen des Oesterreichischen Kaiserthums (…) die große Wohlthat eines einheimischen allgemeinen Civil-Codex, wodurch der Bürger über seine und seiner Mitbürger Rechte und Rechtspflichten belehrt, die Streitsucht beschränkt, und die Willkür immer aus den Gerichtshöfen verbannt werden soll.
Zeiller, Commentar über dasallgemeine bürgerliche Gesetzbuch, Band I (1811) V ff