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Ungeschriebene Zuständigkeit der Hauptversammlung bei Beteiligungsveräußerungen?

WirtschaftsrechtMMag. Dr. Stefan Fida, LL.M. (LSE), MMag. Clemens RechbergerRdW 2007/358RdW 2007, 328 Heft 6 v. 15.6.2007

Die Holzmüller-Entscheidung des BGH aus dem Jahr 1982 wurde von der hL zum Anlass genommen, eine größere Anzahl ungeschriebener Zuständigkeiten der Hauptversammlung anzunehmen. Mit den Gelatine-Entscheidungen aus dem Jahr 2004 hat der BGH dieser Entwicklung erstmals Schranken gesetzt. Mit dem Brauerei-Beschluss vom 20. 11. 200611 BGH 20. 11. 2006, II ZR 226/05 = WM 2007, 257 = ZIP 2007, 24. setzt der BGH seine Rechtsprechung fort und stellt fest, dass Beteiligungsveräußerungen mangels Mediatisierungseffekts keine ungeschriebene Hauptversammlungszuständigkeit begründen.

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