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Steuerfreie Schmutzzulagen für Fahrer von Müllwägen

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 2007/343RdW 2007, 320 Heft 5 v. 15.5.2007

EStG § 68 Abs 1 iVm Abs 5

Wenden bei einem Unternehmen zur Abfallsammlung und Abfallentsorgung beschäftigte Fahrer für die Fahrtätigkeit weit weniger Zeit auf als für die Ent- und Beladung sowie für die Reinigung der Fahrzeuge, können die ihnen ausbezahlten Schmutzzulagen unter die Befreiungsbestimmung des § 68 Abs 1 iVm Abs 5 EStG zu subsumieren sein.

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