ÄrzteG 1998: § 2 Abs 2
UWG § 1
Es ist mit guten Gründen vertretbar, dass das Erstellen von Trainingsempfehlungen für grundsätzlich gesunde Menschen nicht in den ärztlichen Vorbehaltsbereich fällt, und zwar auch dann nicht, wenn diese Tätigkeit auf der Auswertung von Blutwerten oder anderen Indikatoren für die körperliche Leistungsfähigkeit beruht.