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Zweimonatige Verfallsfrist für die Abrechnung abgelaufener Einkaufsgutscheine ist sittenwidrig

WirtschaftsrechtJudikatur SchuldrechtRdW 2007/297RdW 2007, 275 Heft 5 v. 15.5.2007

ABGB § 879 Abs 1

Verfallsklauseln sind sittenwidrig, wenn sie die Geltendmachung von Ansprüchen ohne sachlichen Grund übermäßig erschweren. Dass dadurch die Bilanzierung beim Begünstigten vereinfacht wird, kann eine Verfallsfrist von nur zwei bis dreieinhalb Monaten nicht rechtfertigen.

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