Im Verlagswesen praktisch bedeutsam ist die Frage, ob der Autor oder der Verleger dafür zu sorgen hat, dass der gewählte Titel nicht gegen Rechte Dritter verstößt. Eine vertragliche Regelung, die dem Urheber verbietet, einen ähnlichen Werktitel anderweitig zu verwenden, begegnet nach der hier vertretenen Auffassung verbraucher- und persönlichkeitsrechtlichen Bedenken. Vorsicht ist bei der Formulierung von Titelverbotsklauseln allemal geboten.