Mit dem Inkrafttreten des UGB sind betreffend die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesBR), die unternehmerisch tätig ist, einige entscheidende Änderungen eingetreten, die es rechtfertigen, einer ersten kritischen Betrachtung unterzogen zu werden. Dabei springen insbesondere folgende Aspekte (bzw Fragen) ins Auge:
Anwachsen der GesBR zum Großunternehmen - Pflicht zum Rechtsformwechsel