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Keine Dienstreisen innerhalb Wiens

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 2007/279RdW 2007, 256 Heft 4 v. 17.4.2007

EStG § 26 Z 4

Im Falle einer Fahrtätigkeit, die in der Durchführung von Behindertentransporten innerhalb Wiens besteht, ist das gesamte Gemeindegebiet als Dienstort anzusehen und sind die Voraussetzungen für die steuerfreie Auszahlung von Tagesgeldern somit nicht gegeben.

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