Der VwGH war in letzter Zeit mehrfach mit Fällen amtswegiger Wiederaufnahme (§ 303 Abs 4 BAO) konfrontiert. In drei Fällen war er mit dem Vorgehen der Behörden nicht einverstanden und hat den Berufungsbescheid wegen Rechtswidrigkeit aufgehoben.
Der VwGH war in letzter Zeit mehrfach mit Fällen amtswegiger Wiederaufnahme (§ 303 Abs 4 BAO) konfrontiert. In drei Fällen war er mit dem Vorgehen der Behörden nicht einverstanden und hat den Berufungsbescheid wegen Rechtswidrigkeit aufgehoben.