Sofern der territoriale Geltungsanspruch nationalen Rechts einen bestimmten Rechtsschutz im Inland zu gewährleisten hat, gilt das prinzipiell auch für das Gesellschaftsrecht in Bezug auf de facto inländische Gesellschaften. Inwieweit Österreich daran festhalten kann und soll - in der EU und weltweit -, das wird durch einen neuen Regelungsvorschlag zur aktuellen Frage.