Unlautere Datenbeschaffung, Klienten- und Dienstnehmerabwerbung sind für den Beruf eines Wirtschaftstreuhänders nicht typisch, vielmehr treten rechtliche Streitigkeiten gleicher Art auch zwischen Angehörigen anderer Berufe bzw Unternehmen auf. Der Rechtsweg kann daher in diesen Fällen auch ohne vorherige Anrufung des Schlichtungsausschusses beschritten werden. OGH 16. 1. 2007, 4 Ob 225/06a.