UStG § 12 Abs 2 Z 2 lit b
Auch die Anmietung von lediglich als Filmrequisite eingesetzten Personenkraftwagen, die nicht zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassen sind, durch eine mit der Produktion einer Fernsehserie beauftragten GmbH ist vom Vorsteuerausschluss des § 12 Abs 2 Z 2 lit b UStG erfasst.