UStG § 12 Abs 1 Z 1
Für den Erwerb eines erst zu entwickelnden Softwareprogrammes kann kein Vorsteuerabzug vorgenommen werden, auch wenn eine Vorausrechnung vorliegt.
VwGH 20. 12. 2006, 2003/13/0003
UStG § 12 Abs 1 Z 1
Für den Erwerb eines erst zu entwickelnden Softwareprogrammes kann kein Vorsteuerabzug vorgenommen werden, auch wenn eine Vorausrechnung vorliegt.
VwGH 20. 12. 2006, 2003/13/0003