Lesbare Steuergesetze
Generationen von Juristen verzweifeln an der Bogengebühr im GebG. Der Grund: Das Gesetz ist irreführend formuliert, § 6 GebG spricht zwar von den „einer festen Gebühr unterliegenden Schriften“, meint aber Schriften mit einer „vom ersten Bogen festen Gebühr“.