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Unwirksamkeit der Widmung von Aktienan die Stiftung auf den Todesfall wegen einer Potestativbedingung

WirtschaftsrechtJudikatur SchuldrechtRdW 2007/156RdW 2007, 151 Heft 3 v. 15.3.2007

ABGB § 956

Ein uneingeschränkterWiderrufsverzicht ist materielle Wirksamkeitsvoraussetzung der Schenkung auf den Todesfall. Wenn der Widerrufsverzicht fehlt oder - zB durch die Aufnahme einer vom Willen des Geschenkgebers abhängigen Bedingung in den Schenkungsvertrag - eingeschränkt ist, ist die Schenkung auf den Todesfall als Vertrag zur Gänze unwirksam.

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