Wenngleich das umfassende Rauchverbot des TabG bereits seit 2005 besteht, ist erst mit Beginn dieses Jahres eine Verwaltungsstrafnorm in Kraft getreten. Und diese bedroht jene mit Strafe, die keine „Rauchen verboten“-Aufkleber oder Hinweise in den Räumen angebracht haben, in denen das Verbot gilt. Aber wo trifft dies zu?