Mit 1. 1. 2007 ist das UGB in Kraft getreten. Zahlreiche Detailänderungen betreffen das Recht der Personengesellschaften. In der Folge sollen diese kurz dargestellt werden, wobei im Vordergrund die für die Praxis wichtige Frage steht, ob bestehende Verträge auf Änderungserfordernisse durchzusehen sind bzw ob bei der Gestaltung neuer Verträge bisher verwendete Vorlagen nicht mehr tauglich sind.