Im BGBl wurde nunmehr das schon lange erwartete Abänderungsprotokoll zum DBA-Schweiz kundgemacht. Durch die Änderung wird die bisherige Grenzgängerreglung mit einer 3%-igen Besteuerungsgrenze für die Schweiz durch Anwendung des Anrechnungsverfahrens auf sämtliche Arbeitnehmereinkünfte aus der Schweiz ersetzt. Das Protokoll ist mit 2. 2. 2007 in Kraft getreten und grundsätzlich seit dem 1. 1. 2006 anzuwenden. Bei Personen, für die sich aufgrund dieses Protokolls eine höhere Gesamtsteuerbelastung als nach dem bisherigen Stand des Abkommens ergibt, findet dieses Protokoll erst seit dem 1. 1. 2007 Anwendung. BGBl III 2007/22.