EStG § 16 Abs 1
Auch wenn sich eine Schuldirektorin entscheidet, die vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellte alte Einrichtung ihres Arbeitszimmers im Schulgebäude nicht weiter zu benutzen und neue Büromöbel aus privaten Mitteln und nicht aus dem Schulbudget zu bezahlen, handelt es sich bei diesen freiwilligen Ausgaben um Werbungskosten.